Rechtsprechung
   VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22672
VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO (https://dejure.org/2015,22672)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO (https://dejure.org/2015,22672)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO (https://dejure.org/2015,22672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • esovgrp.de

    SGB VIII § ... 86,SGB VIII § 86 Abs 2,SGB VIII § 86 Abs 2 S 1,SGB VIII § 86 Abs 2 S 2,SGB VIII § 86 Abs 3,SGB VIII § 86 Abs 5,SGB VIII § 86 Abs 5 S 1,SGB VIII § 86 Abs 5 S 2,SGB VIII § 86 Abs 5 S 2 Alt 2,SGB VIII § 89c,SGB X § 105,SGB X § 105 Abs 1,SGB X § 105 Abs 1 S 1,SGB X § 105 Abs 3
    Aufenthalt, Befassung, Entziehung, Erstattung, Erstattungsanspruch, gewöhnlicher Aufenthalt, Hilfefall, Jugendhilfe, Jugendhilfekosten, Jugendhilferecht, Kenntnis, Kinder- und Jugendhilferecht, Kindesmutter, Kosten, Kostenerstattung, Leistungspflicht, Leistungsträger, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13
    Die Regelung über das fehlende Sorgerecht beider Elternteile (§ 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII) erfasst mithin alle Fallgestaltungen, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte besitzen (Urteile vom 30. September 2009 a.a.O. jeweils Rn. 22, vom 9. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 21, vom 12. Mai 2011 a.a.O. und vom 19. Oktober 2011 a.a.O jeweils Rn. 35).

    Gerade in Fällen, in denen die Erziehungsverantwortung (vgl. § 1626 Abs. 1, § 1631 Abs. 1 BGB) infolge des Entzugs der elterlichen Sorge nicht bei den Eltern liegt und sich das Kind oder der Jugendliche regelmäßig auch nicht bei einem Elternteil aufhält, besteht keine Notwendigkeit mehr, die örtliche Zuständigkeit weiterhin an den (künftigen) gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils zu binden und sie mit diesem 'mitwandern' zu lassen (Urteil vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 25.10 - BVerwGE 141, 77 = Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII/KJHG Nr. 15 jeweils Rn. 38).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13
    Die Konzeption des § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII gründet auf dem Umstand, dass die individuellen Jugendhilfeleistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, die Eltern in Anerkennung ihrer in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG beruhenden Verantwortung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 1542/84 - BverfGE 72, 155 [172] m.w.N.) gewährt werden, darauf ausgerichtet sind, die Erziehungsfähigkeit der Elternteile zu stärken und ihre erzieherische Kompetenz zu fördern, um auf diese Weise eine eigenständige Wahrnehmung der elterlichen Erziehungsverantwortung zu ermöglichen (vgl. § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII).
  • VG Minden, 06.06.2014 - 6 K 3740/12

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2015 - 3 K 1243/13
    Hingegen ist rechtlich unerheblich, ob der Leistungsträger bei Kenntnis der für seine Leistungspflicht (gegenüber dem leistungsbedürftigen Hilfeberechtigten) maßgeblichen Umstände rechtsirrig der Auffassung ist, ein anderer Träger sei leistungspflichtig (vgl. BVerwG, a.a.O., Rdnrn. 11 und 12, VG Minden, Urteil vom 6. Juni 2014 - 6 K 3740/12 -, juris, Rdnrn. 24 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2015 - 12 A 1450/14

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris, und vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 -, BVerwGE 148, 242, juris; siehe auch VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2005 - 5 C 30.04 -, NVwZ 2005, 1196 f., juris; LSG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012 - L 9 AS 36/09 -, juris; BayVGH, Urteil vom 27. September 1984 - 12 B 81 A.462 -, juris (Leitsatz); VG Aachen, Urteil vom 3. Februar 2004 - 2 K 71/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris.

    - 3 K 1243/13.KO -, juris.

    Ob ein Fortbestehen der Kenntnis für einen unmittelbar an die Fallabgabe anschließenden Zeitraum fingiert werden kann, in diese Richtung wohl LSG NRW, Urteil vom 9. Februar 2012 - L 9 AS 36/09 -, juris; vgl. zum Abstellen auf den verstrichenen Zeitraum auch VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris, oder jedenfalls für den Zeitraum, der von einem etwaigen Bewilligungsbescheid des abgebenden Jugendhilfeträgers bzw. einer durch ihn verfassten Hilfeplanung bis zum nächsten regelmäßigen Hilfeplangespräch noch erfasst ist, kann vorliegend offen bleiben, weil auch bei Berücksichtigung dieser Umstände keine Kenntnis des Beklagten von seiner Leistungspflicht im streitgegenständlichen - nicht direkt an die Fallabgabe anschließenden - Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 3. November 2011 angenommen werden kann.

  • VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15

    Begründen; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kosten; Kostenerstattung

    (2) Die Kammer vermag aber der vom Bundesverwaltungsgericht vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, Alt. 2 SGB VIII a. F. auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung vom 14. November 2013 zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. v. 20.11.2014 - 1 K 2893/12 - juris, Rn. 41; Nds. OVG, Beschl. v. 23.11.2015 - 4 LA 223/14 -, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. v. 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.

    Angesichts dieser Umstände kann die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts die oben zitierten grammatikalischen und systematischen Gegenargumente nicht entscheidend entkräften (vgl. schon VG Hannover, Urt. v. 01.12.2015 - 3 A 5492/11 -, juris Rn. 42; a. A. offenbar VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO - juris, Rn. 36 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 2645/14

    Erstattungsbegehren des örtlichen Sozialleistungsträgers bzgl. der Kosten für

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Oktober 2011 - 5 C 25.10 -, BVerwGE 141, 77, juris, und vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 -, BVerwGE 148, 242, juris; siehe auch VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris.

    - 2 K 71/02 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris.

    - 12 A 1450/14 -, juris; siehe auch VG Koblenz, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris.

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 12 BV 20.217

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei verschiedenen gewöhnlichen

    Denn liegt der Grund für die Annahme einer dynamischen, "wandernden" örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers in der Einbeziehung der Eltern des Hilfeempfängers in die Jugendhilfemaßnahme und in der Stärkung von deren Erziehungskompetenz, vermag dieser Gesichtspunkt bei fehlendem bzw. entzogenem Personensorgerecht der Eltern nicht mehr durchzugreifen (so auch VG Koblenz, U.v. 23.2.l2015 - 3 K 1243/13.KO - BeckRS 2015, 50499).

    Soweit in der zitierten Gesetzesbegründung zum Ausdruck gebracht wird, es gehe im Kern darum, den mit der Zuständigkeitsregelung verfolgten Gesetzeszweck zu wahren und unerwünschte Neuberechnungen der Kostenerstattung zu vermeiden, den man insbesondere durch die weite Auslegung von § 86 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII durch das Bundesverwaltungsgericht beeinträchtigt sah, steht dies zur differenzierten Sichtweise des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich § 86 Abs. 5 Satz 2 2. Alternative SGB VIII, die das Gericht im Übrigen in Kenntnis der bereits verabschiedeten, aber noch nicht in Kraft getretenen Neuregelung eingenommen hat, nicht in Widerspruch (so auch VG Koblenz, U.v. 23.3.2015 - 3 K 1243/13.KO = BeckRS 2015, 50499).

  • VG Karlsruhe, 12.04.2019 - 8 K 7391/16

    Notwendigkeit der positiven Kenntnis des in Anspruch genommenen

    Er hat mit § 105 Abs. 3 SGB X der aus dem Sozialhilferecht hergeleiteten Aufgabe, nur gegenwärtige, akute Notlagen zu beseitigen, auch im Kostenerstattungsrecht Rechnung getragen (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drucks. 9/95, S. 39; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 05.10.2015 - 12 A 1450/14 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO -, juris).
  • VG Hannover, 01.12.2015 - 3 A 5492/11

    Aufenthalt; fehlende; gewöhnlicher; Hilfebeginn; nachträgliche; Personensorge;

    bb) Die Kammer vermag jedoch der vom BVerwG vertretenen Auslegung des § 86 Abs. 5 Satz 2, 2. Alt. SGB VIII (a. F.) auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die weitere Rechtsprechung sich ihr - soweit ersichtlich - nach der Entscheidung des BVerwG vom 14.11.2013 (5 C 34/12, juris) zumindest "aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit" (vgl. VG Aachen, Urt. vom 20.11.2014, 1 K 2893/12, juris, Rn. 41; jüngst auch Nds. OVG, Beschl. vom 23.11.2015, 4 LA 223/14, juris, Rn. 3; weitergehend in der Sache auch: VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015, 3 K 1243/13.KO, juris, Rn. 28 ff) angeschlossen hat, nicht zu folgen.

    Gleichwohl richtet sich auch die örtliche Zuständigkeit für diese Leistung nach §§ 86 ff. SGB VIII. Angesichts dieser Umstände kann die Argumentation des BVerwG die oben zitierten grammatikalischen und systematischen Gegenargumente nicht entscheidend entkräften (a. A. offenbar VG Koblenz, Urt. vom 23.02.2015, 3 K 1243/13.KO, juris, Rn. 36 ff).

  • VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 191/20

    Ablauf von Niederschlagswasser auf Privatgrundstück

    Der Anspruch ist auf Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 B 14.15 -, juris Rn. 8; VG Mainz, Urteil vom 12. Juli 2017 - 3 K 1243/13.MZ -, juris Rn. 19).
  • VG Köln, 28.10.2022 - 25 K 4009/21
    Die Vorschrift des § 105 Abs. 3 SGB X ist auch für Streitigkeiten über Erstattungsansprüche von Jugendhilfeträgern untereinander anzuwenden, vgl. VG Koblenz, Urteil vom 23.02.2015 - 3 K 1243/13.KO - juris, Rn. 47 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 02.06.2005 - 5 C 30.04 - juris, Rn. 11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht